Die Leibniz-Gemeinschaft hat Standards guten wissenschaftlichen Arbeitens, Definitionen von Fehlverhalten und die Rolle und Befugnisse des zentralen Ombudsgremiums der Gemeinschaft in ihrer Leitlinie zur guten wissenschaftlichen Praxis festgelegt. Ferner enthält die Leitlinie Verfahrensregeln zum konkreten Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten. Die Leibniz-Einrichtungen regeln ihre Verfahren in Anlehnung hieran. So auch das Deutsche Bergbau-Museum Bochum.
Die Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis hat für das Deutsche Bergbau-Museum Bochum höchste Priorität. Als Leibniz-Forschungsmuseum für Georessourcen ist es sowohl an die Leitlinie zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) als auch an die Leitlinie guter wissenschaftlicher Praxis innerhalb von Leibniz gebunden. Beide Leitlinien bilden die Basis für das wissenschaftliche Arbeiten im Deutschen Bergbau-Museum Bochum, die Einhaltung obliegt allen wissenschaftlich Tätigen.
Die Ombudspersonen für die Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis im Deutschen Bergbau-Museum Bochum fungieren als Beratungs- und Vermittlungsstelle. Sie setzt sich mit Unstimmigkeiten, Verdachtsmomenten und Streitfragen in Bezug auf die gute wissenschaftliche Praxis und wissenschaftliche Integrität auseinander.
Alle vier Jahre werden die Ombudspersonen von den wissenschaftlichen Beschäftigten für dieses Aufgabenfeld gewählt. Die Erfüllung der Aufgaben erfolgt neutral und vertraulich. Ziel ist immer die lösungsorientierte Konfliktvermittlung. Im Bedarfsfall können externe Stellen hinzugezogen werden. Als weitere zentrale Aufgabe tragen die Ombudspersonen aktiv zur Verankerung einer Kultur der guten wissenschaftlichen Praxis und der wissenschaftlichen Integrität bei.
Die aktuellen Ansprechpartnerinnen sind bis März 2024 im Amt bestätigt:
- Dr. Elena Gómez Sánchez (1. Ombudsperson)
- Dr. Lena Asrih (2. Ombudsperson)
- Dr. Maria Schäpers (stellvertretende Ombudsperson)